AGB

AGB

§1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind. Sämtlichen Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Dienstleistungen oder Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

§2 Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung/Leistungserbringung und/oder Rechnungsstellung ersetzt.

 

Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Vortragsinhalte, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Auftrag schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar. Unsere Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen, Vorträge, Internetportale, Schulungsmaterialien usw. werden laufend fortentwickelt. Hieraus resultieren gegebenenfalls Abweichungen der erbrachten  Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen, Vorträge, Internetportale, Schulungsmaterialien usw. gegenüber dem Bestellten. Sofern die Abweichungen die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind diese zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

 

§3 Terminverschiebungen von Vorträgen und anderen Dienstleistungen
Der Auftraggeber kann nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer Termine bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf "Ausweichtermine" verschieben. Diese Ausweichtermine können bis zu 8 Monaten nach dem vereinbarten Termin liegen. Fällt ein Dozent / Consultant aufgrund von Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen, verkehrsbedingter Verzögerungen oder anderer nicht von uns beeinflussbarer Umstände für eine geplante Veranstaltung / Vortrag aus, so kann der Auftragnehmer kompetenten Ersatz stellen. Steht kein kompetenter Ersatz zur Verfügung, so wird die Veranstaltung auf den nächstmöglichen Termin verschoben. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Kostenerstattung für eine Terminverschiebung oder Minderung des Auftragswertes aufgrund der vorgenannten Ereignisse.

 

§4 Stornierungen
Stornierungen können nach der schriftlichen Auftragsbestätigung nur bis zu 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Bei späteren Stornierungen zahlt der Auftraggeber den vollen Veranstaltungspreis und ggf. angefallene Reisekosten und Spesen.

Eine Stornierung kann auch nicht kostenfrei aufgrund von schlechten Wetters, Absage eines anderen Referenten / Consultants / Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgen.

 

§5 Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

 

§6 Referenzen
Mit der Auftragserteilung gewährt der Auftraggeber der 8com GmbH & Co. KG ausdrücklich das Recht, den Auftraggeber als Referenz zu benennen. Für die Benennung der Referenz darf die 8com GmbH & Co. KG ausdrücklich den Namen des Auftraggebers, dessen Firmenlogo und den Namen des Ansprechpartners verwenden. Die Benennung als Referenz ist nur dann nicht zulässig, wenn der Auftraggeber dies mit der 8com GmbH & Co. KG in den Auftragsbedingungen schriftlich vereinbart. Für die Referenz dürfen keine vertraulichen Details über den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der 8com GmbH & Co. KG genannt werden, sofern die nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet worden ist.

 

§7 Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Wir können keine Garantie für den tatsächlichen Erfolg der von uns durchgeführten Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen übernehmen. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§8 Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirk-samkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

§9 anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Neustadt an der Weinstraße. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Neustadt an der Weinstraße. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der 8com GmbH & Co. KG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Neustadt an der Weinstraße, 05.01.2017

 

BGB

- für die Vermietung von Veranstaltungstechnik -

Unsere nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind.

 

Geltungsbereich dieser „Besonderen Geschäftsbedingungen“

Die Leistungen für Vermietung von Veranstaltungstechnik der Firma 8com GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Basis dieser „Besonderen Geschäftsbedingungen“. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten diese Besonderen Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

Pflichten des Mieters im Umgang mit den Mietsachen

1. Die überlassenen, vermieteten oder verliehenen Gegenstände dürfen vom Mieter nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und innerhalb der vertraglichen Zeitdauer genutzt werden. Der Mieter garantiert die pflegliche Behandlung der Gegenstände.

2. Der Mieter haftet ab dem Eintreffen oder dem überlassen der Gegenstände in vollem Umfang für Diebstahl und Beschädigungen, die außerhalb einer normalen Beanspruchung liegen.

3. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter aus sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

 

 

Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Die 8com GmbH & Co. KG haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

 

Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsüblichen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann die 8com GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet die 8com GmbH & Co. KG nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen.

 

Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches der 8com GmbH & Co. KG, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Zahlung

1. Die 8com GmbH & Co. KG ist berechtigt vom Kunden die Hinterlegung einer Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte zu verlangen.

2. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des Preises verpflichtet, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die 8com GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, Absage eines Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgt.

 

Kündigung aufgrund Gefahrenlage

8com GmbH & Co. KG kann bei einer erhöhten, verschwiegenen und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

 

 

Höhere Gewalt

Im Falle von Höherer Gewalt (z.B. Beschaffungs- oder Lieferstörungen; Streik; Aussperrung; Verkehrsstauung usw.) wird 8com GmbH & Co. KG von ihrer Leistungspflicht frei.

 

Gerichtsstand

Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

Anwendbares Recht; Teilnichtigkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Neustadt an der Weinstraße, 05.01.2017

 

Lizenzbedingungen Awareness-Videos

Zwischen der 8com GmbH & Co. KG, Europastraße 32, 67433 Neustadt an der Weinstraße, im Folgenden

„8com“ genannt und dem jeweiligen Lizenznehmer.

 

Präambel

8com ist Urheber und Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte der Awareness-Videos „Mit Sicherheit fit!“, im Folgenden „Videos“ genannt, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind. Die Videos sind urheberrechtlich geschützt.

 

§ 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

(1)  Der Vertrag umfasst die nicht exklusive Nutzung eines oder mehrerer durch 8com oder deren Subunternehmer produzierten Videos. Die Videos sind kurze szenische, moderierte oder animierte Darstellungen und Erläuterungen von Risiken, Gefahren, Tipps und Tricks rund um das Thema Informationssicherheit und Datenschutz, die der Lizenznehmer dazu verwenden wird, seine eigenen Mitarbeiter, festangestellte sowie freiberufliche, umfassend über Informationssicherheitsgefahren und Verhaltensweisen aufzuklären. Die Berechnung der Lizenzkosten, die vom Lizenznehmer an 8com gezahlt werden müssen, erfolgt auf Basis des Named-User-Lizenzmodells, wobei nicht die Anzahl der User einzeln berechnet wird, sondern nach Anzahl von Mitarbeiterblöcken, die über einen Computerarbeitsplatz verfügen.

 

(2)  Inhalt des Vertrags sind, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt, die in § 4.1 Abs. 2 dieses Vertrages zugrunde gelegten Positionen. Zusätzliche lizenznehmerspezifische Wünsche werden gesondert ausgewiesen und berechnet.

 

(3)     8com überträgt Nutzungsrechte im unten angegebenen Rahmen an den Lizenznehmer (Lizenzvertrag).

§ 2 Erstellung und Gestaltung

(1)  8com produziert und aktualisiert Awareness-Videos nicht exklusiv für den Lizenznehmer oder lässt diese durch einen Subunternehmer produzieren und aktualisieren. Die Videos werden im mp4-Format (h.264 Codec) und in den Auflösungen Full HD (1920x1080) und SD (720x576) auf Deutsch oder Englisch zur Verfügung gestellt. Für Bestellungen von Video-Paketen, die in Deutsch und Englisch ausgeliefert werden sollen, wird ein Aufschlag von 20% des Paketpreises berechnet.

 

(2)   Im Auftrag des Lizenznehmers kann 8com Anpassungen an den Videos vornehmen, sowohl inhaltlich als auch in gestalterischer Hinsicht (z. B. Anpassung an Corporate Design des Lizenznehmers).

Die Einbindung des Logos des Lizenznehmers in die Videos erfolgt ohne Zusatzkosten für den Lizenznehmer.

 

(3)      Für angeforderte Videos, die auf Wunsch des Lizenznehmers einen individuellen Anpassungsprozess durchlaufen und nicht im Standard-Design („Mit Sicherheit fit!“) ausgeliefert werden, muss eine Bearbeitungszeit von 5 Werktagen pro 5 Videos ab Bestelldatum eingerechnet werden.

 

§ 3 Abnahme

(1)   Die Videos werden fortlaufend aktualisiert, sofern der Update-Service hinzugebucht wurde. In diesem Fall erfolgt keine separate Abnahme von Inhalten oder Designs, falls dies nicht explizit zwischen 8com und dem Lizenznehmer schriftlich vereinbart und beauftragt wurde.

 

(2)    Der Lizenznehmer hat bis zu 7 Werktage nach Auslieferung der bestellten und individuell angepassten Videos Zeit, weitere Änderungswünsche an 8com zu melden. Geschieht dies nicht, gelten die Videos als vom Lizenznehmer abgenommen und in Inhalt und Form bestätigt.

 

§ 4 Lizenzrechte
§ 4.1 Allgemeines

(1)  8com räumt dem Lizenznehmer hiermit - vorbehaltlich der folgenden Regelungen - das einfache, nicht exklusive, räumlich und inhaltlich beschränkte Recht ein, die Videos im Rahmen seiner Mitarbeiterschulungs- und aufklärungsvorhaben zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die Videos im eigenen Firmennetzwerk auf beliebigen Servern und Computern speichern und verbreiten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur die für die Nutzung lizensierte Anzahl von Personen Zugriff auf die Videos erhält.

 

Dies umfasst nicht:

  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d. h. das Recht, das Werk unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten auch durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben und auszustellen.
  • das Recht zur Zurverfügungstellung auf Abruf, d. h. das Recht, das Werk für die Öffentlichkeit zum Download und zur Speicherung auf jedweden Medien bereitzuhalten sowie an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten.
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d. h. das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger und andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben.
  • das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, das Werk unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts selbst oder durch Dritte beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website oder zu anderen Zwecken zu digitalisieren.

 

(2)    Der Lizenznehmer räumt 8com das Recht ein, das Logo des Lizenznehmers in die Videos einzubinden. Ebenfalls räumt der Lizenznehmer 8com das Recht ein, den Lizenznehmer als Referenz auf seiner Website, in Printdokumenten und persönlichen Gesprächen zu nennen und Videos mit dem Logo des Lizenznehmers ebenfalls als Referenz zu verwenden.

§ 4.2 Laufzeit

Der Umfang des Nutzungsrechtes ist zeitlich nicht eingeschränkt, d. h. der Lizenznehmer darf die Videos beliebig lange im Umfang der Anzahl der erworbenen Lizenzen verwenden. 8com bietet einen Update-Service an. Für jährlich 25% des jeweils aktuellen Lizenzpreises stellt 8com dem Lizenznehmer aktualisierte Versionen der lizenzierten Videos zur Verfügung.

 

§ 4.3 Fristgerechte und vollständige Vergütung

(1)  Die Lizenzgebühr ist im Voraus mit Bestellung des Video- Paketes vollständig vom Lizenznehmer an 8com zu bezahlen.

 

(2)  8com erhebt keine Gebühren für die Einbindung der Logos des Lizenznehmers in die in diesem Vertrag beschriebenen Videos. Hierüber hinausgehende Aufträge, welche nicht von diesem Vertrag umfasst und nach diesem vergütet werden, sind kostenpflichtig und bedürfen einer weiteren schriftlichen Vereinbarung.