Das Bundeskartellamt hat Smart-TVs von rund 20 Anbietern untersucht und warnt vor Sicherheitslücken und mangelnder Transparenz.
In ihrem Abschlussbericht der Sektoruntersuchung zu Smart-TVs kritisieren die Wettbewerbshüter die Hersteller der intelligenten Fernseher heftig. Mangelnde Transparenz bezüglich der Verarbeitung von Nutzerdaten sowie Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seien die Regel. Probleme sieht das Amt auch bei der technischen Sicherheit und den Software-Aktualisierungen (Updates), auf die Verbraucher nach wie vor keinen rechtlichen Anspruch haben.
Smart-TVs als Datensauger
„Fast jedes neu verkaufte Fernsehgerät ist heute ein Smart-TV“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Anders als herkömmliche Fernseher bieten Smart-TVs unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Verbraucheralltag. Bei vielen Smartfunktionen hinterlassen Verbraucher jedoch digitale Spuren.“
Erfasst werden können zum Beispiel:
Auch biometrische Daten, wie die Stimme des Nutzers, und Cursorbewegungen können registriert und übermittelt werden. All diese Informationen machen die Erstellung umfassender Benutzerprofile möglich.
„Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern“, fordert Mundt in einer Pressemitteilung zum Bericht.
Verbraucher können sich schützen
Die Nutzer von Smart-TVs haben zwar die Möglichkeit, ihre Geräte so einzustellen, dass keine Nutzungsdaten an die Hersteller gesendet und damit auch nicht für die Anzeige von personalisierter Werbung verwendet werden. Doch wissen das die Verbraucher auch? Das Bundeskartellamt meint: „Ist der Kauf erfolgt, fügen sich die Verbraucher regelmäßig in die ihnen bei der Ersteinrichtung des Geräts angezeigten Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen, da sie hierzu keine Alternative sehen.“
Empfehlungen des Bundeskartellamts
„Datenschutz muss bei Smart-TVs – und auch generell bei kommunikationsfähigen Geräten des Internet of things – zu einem echten Wettbewerbsparameter werden“, sagt Mundt. „Wenn Verbraucher effektiv in die Lage versetzt werden, die Datenschutz- und Datensicherheitsqualität eines Produkts zu beurteilen, kann eine bewusste Nachfrage nach datenschutzfreundlichen Geräten entstehen.“ Das Bundeskartellamt empfiehlt Unternehmen daher, bereits vor dem Kauf der Geräte aussagekräftige, leicht verständliche Datenschutzinformationen zu liefern.
Darüber hinaus empfiehlt die Behörde:
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