AGB & Besondere AGB

AGB

Geltungsbereich:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Kunden, die nicht Verbrau-
cher im Sinne des §13 BGB sind. Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenste-
hende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu wider-
sprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Diensleistungen oder Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Angebote und Vertragsschluss:
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung/Leistungs-
erbringung und/oder Rechnungsstellung ersetzt.

Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Ge-
schäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Vortragsinhalte, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Auftrag schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar. Die Produkte / Dienstleistungen / Vorträge werden laufend fortentwickelt. Hieraus resultie-
rende Abweichungen der gelieferten Produkte / Dienstleistungen / Vorträge gegenüber dem Bestellten, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Ergebnisse / Erfolge aus LIVE-Vorführungen können nicht garantiert werden, da der Auftragnehmer darauf nur einen sehr geringen Einfluss hat.

Terminverschiebungen von Vorträgen und anderen Dienstleistungen:
Der Auftraggeber kann nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer Termine bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf "Ausweichtermine" verschieben. Diese Ausweich-
termine können bis zu 8 Monaten nach dem vereinbarten Termin liegen. Fällt ein Dozent / Consultant aufgrund von Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen, verkehrsbedingter Verzögerungen oder anderer nicht von uns beeinflussbarer Umstände für eine geplante Veranstaltung / Vortrag aus, so kann der Auftragnehmer kompetenten Ersatz stellen. Steht kein kompetenter Ersatz zur Verfügung, so wird die Veranstaltung auf den nächstmöglichen Termin verschoben.

Bei Krankheit ist der Referent / Consultant verpflichtet, die Krankheit durch ein ärztliches Attest beglaubigen zu lassen. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Kostenerstattung für eine Terminverschiebung oder Minderung des Auftragswertes aufgrund der vorgenannten Ereignisse.

Stornierungen:
Stornierungen können nach der schriftlichen Auftragsbestätigung nur bis zu 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Bei späteren Stornierungen zahlt der Auftraggeber den vollen Veranstaltungspreis und ggf. angefallene Reisekosten und Spesen.

Der Auftraggeber kann nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer Termine bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf "Ausweichtermine" verschieben, die bis zu 12 Mo-
naten nach dem vereinbarten Termin liegen können.

Eine Stornierung kann auch nicht kostenfrei aufgrund von schlechten Wetters, Absage eines anderen Referenten / Consultants / Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgen, sofern dies nicht von der 8com verursacht worden ist.

Zahlungsbedingungen:
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Ge-
schäften der Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

Referenzen:
Mit der Auftragserteilung gewährt der Auftraggeber der 8com GmbH & Co. KG ausdrück-
lich das Recht, den Auftraggeber als Referenz zu benennen. Für die Bennung der Refe-
renz darf die 8com GmbH & Co. KG ausdrücklich den Namen des Auftraggebers, dessen Firmenlogo und den Namen des Ansprechpartners verwenden. Die Bennung als Referenz ist nur dann nicht zulässig, wenn der Auftraggeber dies mit der 8com GmbH & Co. KG in den Auftragsbedingungen schriftlich vereinbart. Für die Referenz dürfen keine vertrau-
lichen Details über den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der 8com GmbH & Co. KG genannt werden, sofern die nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gestatt worden ist.

Haftung:
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungs-
bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vor-
stehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Wir können keine Garantie für den tatsächlichen Erfolg der von uns durchgeführten Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen übernehmen. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sonstiges:
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirk-
samkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

anwendbares Recht und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigshafen am Rhein. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Ludwigshafen am Rhein. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf-
leuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der 8com GmbH & Co. KG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ludwigshafen am Rhein, 01.01.2007


Besondere AGB

- für die Vermietung von Veranstaltungstechnik -

Unsere nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind.

Geltungsbereich dieser Besonderen Geschäftsbedingungen:
Die Leistungen für Vermietung von Veranstaltungstechnik der Firma 8com GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Besonderen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten diese Besonderen Geschäftsbedingungen als angenom-
men.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Pflichten des Mieters im Umgang mit den Mietsachen:
  1. Die überlassenen, vermieteten oder verliehenen Gegenstände dürfen vom Mieter nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und innerhalb der vertraglichen Zeitdauer genutzt werden. Der Mieter garantiert die pflegliche Behandlung der Gegenstände.
  2. Der Mieter haftet ab dem Eintreffen oder dem überlassen der Gegenstände in vollem Umfang für Diebstahl und Beschädigungen, die außerhalb einer normalen Beanspruchung liegen.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter aus sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

Gewährleistung und Haftungsbeschränkung:
Die 8com GmbH & Co. KG haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsüblichen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann die 8com GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet die 8com GmbH & Co. KG nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches der 8com GmbH & Co. KG, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Zahlung:
  1. Die 8com GmbH & Co. KG ist berechtigt vom Kunden die Hinterlegung einer Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte zu verlangen.
  2. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des Preises verpflichtet, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die 8com GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, Absage eines Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgt.

Kündigung aufgrund Gefahrenlage: 8com GmbH & Co. KG kann bei einer erhöhten, verschwiegenen und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt:
Im Falle von Höherer Gewalt (z.B. Beschaffungs- oder Lieferstörungen; Streik; Aussper-
rung; Verkehrsstauung usw.) wird 8com GmbH & Co. KG von ihrer Leistungspflicht frei.

Gerichtsstand:
Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-
verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Anwendbares Recht; Teilnichtigkeit
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ludwigshafen am Rhein, 01.10.2007

NEWS UND PRESSE
Der unsichtbare Wirtschaftskrieg
Spionage in deutschen Unternehmen - ein Bericht von Jürgen Berke, WirtschaftswocheLINK +
Wirtschaftsspionage
Mittelstand im Visier von Wirtschaftsspio-
nen. Lesen Sie mehr dazu im Handelsblatt!LINK +
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Die Wirtschaft muss sich besser schützen!"
Lesen Sie mehr dazu im Handelsblatt!LINK +
Firewall-Check
Unser gratis Firewall Check ist ONLINE!MEHR +
"Angriffe auf Firmennetze sind einfach hochlukrativ"
Interview mit Götz SchartnerLINK +